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Rechtssicher durch den Black Friday

Es wird Ihnen hoffentlich nicht entgangen sein – der Black Friday steht unmittelbar bevor. Das ist ein wichtiger Tag für viele stationäre sowie Versandhändler weltweit. Damit er auch für Sie ein voller Erfolg wird und nicht in einer Abmahnung endet, sagen wir Ihnen, wie Sie rechtssicher durch den Black Friday kommen.

Black Friday – Weekend – Week

Wie jedes Jahr am vierten Freitag im Monat findet der Black Friday 2022 am 26. November statt. Viele Branchengroße haben bereits jetzt Aktionen und Ankündigungen veröffentlicht. Black Weekends und sogar ganze Black Weeks erwarten uns. Natürlich ist der Black Friday nicht für alle Onlinehändler gleichermaßen lohnenswert, um etwas mehr Fairness zu schaffen, gab es im Vorfeld Aktionen wie bei Ankorstore.

Die Ursprünge des Black Fridays

Ursprünglich stammt der Black Friday aus den USA und ist der Freitag nach dem amerikanischen Erntedankfest Thanksgiving. Früher gänzlich unbekannt, erfreut sich der Schnäppchentag inzwischen auch in Deutschland und der EU großer Beliebtheit. Viele Käuferinnen und Käufer nutzen die teilweise hohen Reduzierungen für Weihnachtseinkäufe sowie größere Anschaffungen.

Rechtliches zum Black Friday

Zuerst musste eine Lizenz erworben werden, um mit dem Begriff Black Friday zu werben. Doch seit der Markeneintragung herrschte Streit über deren Rechtmäßigkeit und es bestanden Ausnahmen für Elektro- und Elektronikwaren. Im Frühjahr 2021 hat der BGH die Löschung der Marke schließlich bestätigt. Der Markeninhaber legte dagegen Beschwerde ein. Entsprechend urteilte das Bundespatentgericht, dass die Wortmarke „Black Friday“ nur für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs Werbung aus dem Register zu löschen sei, was der BGH bestätigte. Eine abschließende Entscheidung des Kammergerichts Berlin nach Prüfung von hunderten Dienstleistungen und Waren steht aber noch aus. Daher ist es nach wie vor nicht empfehlenswert, ohne Lizenz zu werben, wenn es sich nicht um Elektro- und Elektronikwaren handelt.

Rechtliches zu Rabatten

Achten Sie unbedingt darauf, Ihrer Kundschaft den Termin oder die Termine Ihrer Black-Friday-Aktionen kalendermäßig genau mitzuteilen. Laufzeiten von Rabatten im Anschluss einfach zu verlängern, ist nicht erlaubt. Experimentieren Sie auch nicht mit Pseudo-Streichpreisen, da diese unzulässig sind. Die Prozentangaben Ihrer Preisreduzierungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem sind unverbindliche Preisempfehlungen klar als solche zu kennzeichnen. Produkte mit Preisbindung wie Bücher oder Tabakwaren dürfen auch am Black Friday nicht rabattiert werden. Warenknappheit durch entsprechende Formulierungen vorzutäuschen, ist ebenfalls nicht zulässig.


Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und umsatzreichen November – kommen Sie entspannt und rechtssicher durch den Black Friday 2022!