RechtlichesVersandhandel

Automatisierte OSS-Meldungen nicht fertig

Die Europäische Union hatte das Umsatzsteuersystem für den E-Commerce bereits zum 1. Juli reformiert. Die verschärften Neuerungen reagierten auf Entwicklungen innerhalb unserer Branche und wollten v. a. Steuervermeidung innerhalb und außerhalb der EU verunmöglichen. Eine Vereinfachung für die Onlinehändler sollte dabei die Einführung des One-Stop-Shops (OSS) bringen. Doch bisher sind geplante voll automatisierte OSS-Meldungen nicht fertig.

Was ist der OSS?

Durch das Einsetzen einer Lieferschwelle von 10.000 Euro für allen EU-Staaten wurde das System vereinheitlicht. Wird nun die Lieferschwelle überschritten, sind Versandhändler in dem EU-Land steuerpflichtig, in welches die Ware versendet wird. Doch sind Verkäufer nicht mehr wie bisher beim zuständigen Amt im jeweiligen Land steuerlich registrierungs- und meldepflichtig. Bei Steuerpflicht im Ausland ermöglicht die beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelte Plattform die Registrierung, Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer im Land des Unternehmenssitzes. Der OSS ist daher ein zentrales Element der EU-Umsatzsteuerreform.

Steuern müssen manuell gemeldet werden

Aufgrund des technischen Standes müssen Onlinehändler die zum 31. Oktober anstehende erste Steuererklärung für das dritte Quartal manuell einreichen. Denn die notwendige Technik für ein voll automatisiertes Verfahren steht nicht bereit. Zuvor hatten sich weitsichtige Händlerinnen und Händler bereits auf die gesammelte Übermittlung der OSS-Meldung als CSV-Dateiupload, per Schnittstelle oder aus DATEV vorbereitet und in Automatisierung investiert. Doch daraus wird vorerst nichts. Die manuelle Meldung im Online-Portal des BZSt ist zudem mit einem erheblichen Mehraufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Dabei ist eine Trennung nach Abgangsland, Bestimmungsland und Steuersatz zu beachten. Das frustriert.

Warum sind automatisierte OSS-Meldungen nicht fertig?

Der Einsatz des OSS-Verfahrens ist seit Jahren geplant. Somit war die Notwendigkeit entsprechender Technik kalkulierbar. Wie kann es also sein, dass automatisierte OSS-Meldungen nun nicht zur Verfügung stehen? Bei Taxdoo sieht man eindeutig die deutschen Behörden in der Verantwortung, da in anderen EU-Staaten längst die benötigte Infrastruktur bereitstünde. Der Föderalismus stehe der reibungslosen und zügigen Softwareentwicklung für große IT-Projekte grundlegend im Weg, da er für Verzögerungen sorge.

Technische Umsetzung für November geplant

Nun kündigt das BZSt die technische Umsetzung für November 2021 an. Die Importfunktion von CSV-Dateien soll voraussichtlich ab Ende November zur Verfügung stehen. Ob das der Fall sein wird oder ob es zu weiteren Verzögerungen kommt, bleibt abzuwarten. Sind auch zu diesem Zeitpunkt automatisierte OSS-Meldungen nicht fertig, bestätigt sich wieder einmal Deutschlands Nachholbedarf in puncto IT-Projekte und Digitalisierung im Verwaltungsapparat. Und während für alle Händler im E-Commerce in Steuerfragen strenge Fristen und Sanktionen bei Nichterfüllung gelten, bleiben Verspätungen seitens der Behörden ohne Konsequenzen. Und die Haftung für die Fehlerfreiheit der komplizierten manuellen Meldungen für dieses Quartal obliegt allein den Händlerinnen und Händlern.