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Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucherrechte

Am 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Das Gesetz zur Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wurde lange erwartet. Denn die Umsetzungsfrist für die entsprechende EU-Richtlinie war bereits Ende 2020 abgelaufen. Nach schier endlosen Diskussionen des Entwurfes im Bundestag erlangte das Gesetz im Frühjahr die Zustimmung des Bundesrates. Das dürfte für Kundinnen und Kunden erfreulich sein, denn das neue Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucherrechte.

Weniger Geld für schlechtes Internet

Das neue TKG bringt Änderungen im Bereich des Kundenschutzes. Dadurch will man unionsrechtlich vorgesehene Verbraucherrechte harmonisieren. Endverbraucher können mittels unabhängiger Vergleichsinstrumente künftig einen objektiven Angebotsvergleich bezüglichen Preis und Qualität vornehmen. Das neue Minderungsrecht gestattet es Verbrauchern wirksamer, weniger Geld für schlechtes Internet zu zahlen. Sie können Zahlung mindern, sofern die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate von der tatsächlichen erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig abweicht. Zwar war eine Preisminderung bei zu langsamer Internetverbindung schon vorher möglich, gestaltete sich in der Praxis jedoch äußerst schwierig. Außerdem sollen außerordentliche Kündigungen in diesem Fall möglich sein.

Weitere Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes

Das neue Telekommunikationsgesetzes möchte einen neuen Ordnungsrahmen für einen schnelleren Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland schaffen. Gezielte Anreize für Investitionen und Innovationen sollen den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranbringen. Darüber hinaus kommt ein Glasfaserbereitstellungsentgelt. Dieses soll das überholte Nebenkostenprivileg ablösen. Bisher konnten die monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse über die Nebenkostenrechnung umgelegt werden. Das beschränkte jedoch die Wahlfreiheit von Verbrauchern bezüglich ihrer Kommunikationsdienst-Anbieter. Mieterinnen und Mieter sollen künftig in der Wahl ihrer Anbieter für einen Glasfaseranschluss frei sein.

Auswirkungen des neuen Telekommunikationsgesetzes auf den Versandhandel?

Eine der vieldiskutiertesten Neuerungen dürfte wohl die Einführung des individuellen Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten inklusive eines hochwertigen Internetzuganges sein. Hätte das Auswirkungen auf den Versandhandel? Wenn die Bevölkerung in Deutschland eines Tages flächendeckend mit schnellem Internet versorgt wäre, würde das auch Menschen in bisher abgehängten Regionen endlich die Nutzung des Internets und seiner Möglichkeiten ermöglichen. Gerade in ländlichen Regionen mit einer alternden Bevölkerung und schwacher Infrastruktur dürfte es einen massiven Zugewinn bedeuten, wenn Kundinnen und Kunden Dinge des täglichen Bedarfs online finden und bestellen können. Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucherrechte, das ist erfreulich. Jedoch hat Deutschland in Sachen Netz noch einiges mehr auf der Agenda.