NachhaltigkeitVersandhandel

Online-Händler ernten Kritik für unzureichende Rücknahme von Elektroschrott

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler dazu verpflichtet Altgeräte und Elektroschrott zurückzunehmen und sie richtig zu recyceln. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert nun aber, dass lange nicht so viel Elektroschrott vom Handel eigesammelt wird wie erhofft. Laut dem Elektrogesetz sollte in Deutschland 2019 rund 65 Prozent der Sammelquote erreicht werden. Leider erlangte man lediglich 44 Prozent. Genaugenommen wurden insgesamt 947.000 Tonnen Elektroschrott und Altgeräte im besagten Jahr zurückgenommen. Das für die DUH viel zu wenig.

200.000 Tonnen Altgeräte nahmen Händler im Jahr 2020 zurück, während über 2,8 Millionen Tonnen an Geräten verkauft wurden. Der Grund für diese große Differenz liegt vor allem darin, dass viele Händler immer noch ungern Elektroschrott zurücknehmen oder sich gar weigern diesen anzunehmen. Dabei ist das sachgemäße Recycling sehr wichtig, denn im Elektroschrott befinden sich Schadstoffe, diverse Weichmacher und Flammschutzmittel.

Barbara Metz, die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH fordert, dass man Händler dazu verpflichten sollte ihre Sammelquote regelmäßig zu veröffentlichen. Damit verhindert man, dass Händler nicht nur vorgeben Elektroschrott und Altgeräte zurückzunehmen sondern dies auch wirklich machen. Laut Metz ist zudem eine Ausarbeitung des Elektrogesetzes notwendig um so die vorgegebenen 65 Prozent erreichen zu können.

Primär Online-Händler kassieren Kritik

Vor allem der Online-Handel erhält viel Kritik, denn laut der DUH erzielte dieser während der Coronakrise 17,8 Milliarden Euro mit dem Verkauf von Elektroartikel. Die Rückgabemöglichkeit von Altgeräten ist zudem mit Absicht oft kompliziert, denn damit erhoffen sich die Händler von ihren Kunden eine geringe Rücksendequote. Besonders negativ fallen dabei übrigens Apple, Hornbach und Ikea auf, da der Verbraucher auf den dortigen Online-Portalen nur sehr schwer an Rückgabeinformationen kommt oder die Rücksendungen wie bereits erwähnt kompliziert sind.

Die Hälfte der Händler geben keine Auskunft

Laut einer Umfrage haben die Hälfte der Online-Händler überhaupt keine Auskunft zu Rücknahmen gegeben und man fand außerdem allgemein kaum Informationen, wie sie sich die Händler am Umweltschutz beteiligen. Philipp Sommer, der Stellvertretende Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, ist für eine Beteiligung der Onlinehändler an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen. Das Rücknahmeangebot per Post sollte nur als eine Ergänzung dienen.

Ferner sollte man, der DUH nach, die Rücknahmepflicht im Elektrogesetz weiter ausarbeiten. Zusätzlich müssten Onlinehändler für jedes verkaufte Gerät ein Altgerät zurücknehmen. Beträgt die Verkaufsfläche des Händlers 100 Quadratmeter, dann soll die Rücknahme von Elektroschrott unabhängig vom Neukauf verpflichtend sein.