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Booking.com: Bestpreisklausel nicht zugelassen

Booking.com ist es nicht gestattet Hotels vorzuschreiben wie sie die Zimmerpreise auf ihrer eigenen Website zu machen haben. Die sogenannte Bestpreisklausel ist laut dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs nicht mit dem Kartellrecht vereinbar.

Mitte 2015 wurde eine „enge Bestpreisklausel“ von Booking.com in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Dadurch wurde Hotels verboten, bessere Konditionen oder niedrigere Preise auf ihrer Internetseite anzubieten. Diese Regel galt jedoch nicht für andere Buchungsportale oder offline Angebote.

Bereits im Dezember 2015 wurde die Bestpreisklausel vom Bundeskartellamt als kartellrechtswidrig erklärt. Dadurch wurde Booking.com dazu verpflichtet die Klausel auszusetzen. Jedoch konnten sie sich erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung auflehnen.

Nun wurde vom Kartellsenat klargestellt: Die Bestpreisklausel ist rechtswidrig und damit war die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamtes korrekt, denn sie würde den Marktwettbewerb einschränken. Des Weiteren würde Hotels die Möglichkeit genommen werden, durch Preissenkung die eingenommen Provision an ihre Kunden weiterzugeben.

Booking.com war der Meinung durch Nutzer die den Service des Portals nutzen, um nach preisgünstigeren Hotels zu suchen, benachteiligt zu sein. Der Senat entschied jedoch, dass dieses sogenannte Trittbrettfahrerproblem nicht mit den wettbewerbsrechtlichen Problemen aus Sicht der Hotels zu vergleichen ist.

Des Weiteren biete Booking.com auch ohne eine Bestpreisklausel einen Vorteil in Form von Suchen, Vergleichen und Buchen in einem an. Damit wird das Angebot der Plattform durch Wegfall der Bestpreisklausel Grundlegen nicht gefährdet.

Jedoch ist dieses Urteil nicht auf jede Plattform übertragbar. Es sei aber eine Ausnahme vom Kartellverbot möglich, wenn die Bestpreisklausel für das Angebot „objektiv notwendig“ sei.

Das Ganze erinnert an ein Verfahren, das es vor einigen Jahren gegen Amazon gab. Amazon hätte es gerne gesehen, wenn Händler außerhalb Amazons keine niedrigeren Preise angeboten hätten. Händler hatten sich damals erfolgreich gegen diesen bevormundungs Versuch gewehrt.