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Zukünftiges Recht auf schnelles Internet?

Das Internet Deutschlands soll zukünftig für eine menge Menschen schneller gemacht werden. Es wurde ein Gesetzesentwurf des Bundestages beschlossen der besagt, dass ab Mitte 2022 eine Mindestvorgabe für Upload, Download, und Latenz, der Reaktionszeit, eingerichtet werden soll. Diesem muss der Bundesrat nun nur noch zustimmen.

Derzeit besagt die Rechtslage das nur ein „funktionaler“ Zugang im Festnetz-Internet Pflicht ist. Dies gilt bereits bei 56-Kilobit (0,056 MBit pro Sekunde) als eingehalten. In dem Rechtsentwurf wird nun von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde geredet. Diese Geschwindigkeit wäre nötig um Anforderungen für das Homeoffice zu erfüllen.

Die tatsächlichen und rechtlich verbindliche Untergrenze wird jedoch noch berechnet. Laut Vorstellung der Koalition sollen so auch Vorgaben zur Verzögerung bei der Datenübertragung und zur Uploadrate eingeführt werden.

Internetnutzer werden dabei sozusagen in zwei Teile geteilt: 20 % mit der besten Internetverbindung und die restlichen 80 % mit einer langsameren Verbindung. Von den 80 % wir nun der vertraglich zugesichertes Mindest-Downloadtempo genommen und dazu ein Mittelwert ermittelt.

Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange sagt dazu folgendes: „Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird eine Grundversorgung sichergestellt“.

Die Opposition äußerte sich Kritisch. Der netzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, ist der Ansicht das dieses Gesetzesvorhaben nicht ansatzweise genug ist. So sagt sie: „So eine Untergrenze im niedrigen zweistelligen Megabitbereich ist völlig unambitioniert und unzeitgemäß. Wir sollten im Downstream nicht weniger als 100 Megabit pro Sekunde als Mindestlevel überall in Deutschland festlegen und 50 Mbit im Upstream, die Werte sollten in den nächsten Jahren steigen.“
Schnelles Internet in Deutschland sollte überall ein absolutes Muss sein.