Rechtliches

Immer mehr Abmahnungen wegen Verstoß gegen Verpackungsgesetz

Händler, die ihre Ware verpacken und verkaufen müssen dem Verpackungsgesetz nach die Verpackung registrieren und lizensieren. Viele nehmen das aber nicht ernst oder sind sehr nachlässig. Jedoch gibt es weder Ausnahmen für Kleinunternehmer noch für bestimmte Verpackungen. Dies bringt aktuelle eine Welle von Abmahnungen mit sich. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie sich Abmahnungen verhindern lassen.

Händler müssen sich registrieren

Händler, die ihre Handelsware verpacken und an den Endverbraucher bringen, sind nach § 3 Abs. 14 VerpackG Hersteller für das bereitgestellte Verpackungsmaterial. Im E-Commerce ist das die Versandverpackung für den Transport.

Das Verpackungsmaterial und Produktverpackungen müssen verpackungsrechtlich registriert und bei einem dualen System nach § 7 VerpackG lizensiert werden. Die Lizensierung erfolgt über das LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Hat man das erledigt, so ist dies im öffentlichen zugänglichen Herstellerregister ersichtlich. Wer nicht eingetragen ist, hat sich nicht registriert und kann abgemahnt werden!

Wie erfüllt man als Händler die Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz

Als Händler muss man penibel darauf achten, sich richtig zu registrieren und zu lizensieren. Dieser Vorgang ist weder schwer noch teuer oder bürokratisch aufwendig. Folgende 4 Schritte gilt es zu befolgen:

1. Schritt

  1. Gehen Sie auf die Seite  lucid.verpackungsregister.org um sich zu registrieren und wählen Sie die Schaltfläche „Hersteller“
  2. Folgen Sie dem Anmeldeleitfaden
  3. Anschließend erhalten Sie einen Aktivierungslink, den Sie einfach bestätigen müssen
  4. Der Aktivierungslink führt Sie in das Registerportal, wo Sie Kontaktdaten Ihrer Firma, Umsatzsteuer ID und weitere Angaben machen müssen
  5. Schließlich müssen Sie die Marken Ihrer Verpackungen, sowie Unter- und Obermarken anlegen. Haben Sie keine Marken, dann können Sie Ihren Firmennamen angeben
  6. Als letzten Schritt können sie freiwillige Angaben tätigen

Nach diesem Prozess erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung und eine vorläufige Registrierungsnummer.

2. Schritt:

Als zweiten Schritt müssen Sie sich ein Duales Partnersystem unter den Systembetreiber suchen.

3. Schritt

Melden Sie die Verpackungsmengen, die Sie in Umlauf bringen wollen im Dualen System an. Hier müssen Sie schätzen, wieviel Papier, Kunststoff und Kartonage Sie in den Verkehr bringen werden. Die Menge muss dabei nicht exakt stimmen und gilt lediglich als Richtwert.

4. Schritt

Anschließend soll die Menge, die dem Systembetreiber gemeldet wurde auch an LUCID weitergegeben werden.

Die Abmahnungen gegen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz nehmen immer mehr zu und als Händler sollte man unbedingt der Meldepflicht sorgfältig nachgehen. Wie Sie sicher schon merken, ist der Registrierungsaufwand wirklich nicht groß und bringt auch keine finanziellen Unkosten mit sich, eine Abmahnung dafür umso mehr!