NachhaltigkeitVersandhandel

OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat vor dem Oberlandesgericht München geklagt und sich ein Urteil erstritten, welches die Onlinehändler zu einer Rücknahme von Elektroartikel verpflichtet. Onlinehändler müssen nun für kostenlose und bequeme Entsorgungsstellen in der Nähe der Verbraucher sorgen. Bis jetzt wurde lediglich eine Rückgabe per Paketversand oder in einer Filiale angeboten.

Geklagt hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gegen die MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn). Der Grund: Der Konzern stellte seinen Kunden keine annehmbare Rückgabeoptionen für seine quecksilberhaltigen Altlampen zur Verfügung. In diesem Fall durfte ein Kunde entweder in die nächste Filiale, die sich 50 Kilometer weiter befand, fahren oder die Lampe per Paketversand zurückschicken. Das ist allerdings nicht erlaubt, da es sich um Gefahrenstoff handelt und gegen die Transportrichtlinien der Paketdienstleister verstößt.

Rückgabemöglichkeiten bisher verbraucherunfreundlich und nicht gesetzeskonform

Die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz spricht von einem enormen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Außerdem seien lediglich 433 Entsorgungsstellen und deshalb die lange Strecke von 50 Kilometer, wie in diesem Fall, untragbar für den Verbraucher und nicht gesetzeskonform. Sie sieht Onlinehändler für Elektroartikel in der Pflicht, für bessere Rückgabenmöglichkeiten für Elektroschrott zu sorgen. Altgeräte sollen zum Beispiel bei der Lieferung von neuen Geräten wieder mitgenommen werden. Eine weitere Rückgabemöglichkeit kann eine Sammelstelle im jeweiligen Gebiet darstellen. Onlinehändler können sich zum Beispiel dem bundesweiten Sammelsystem finanziell anschließen und somit viele Rückgabestellen schaffen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Zusammenarbeit mit kommunalen Entsorgern.

Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DHU vertrat, betont, dass Onlinehändler keinen Sonderstatus besitzen. Sie sollen sich wie alle anderen an die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes halten und ihre Kunden nicht darum bitten, Elektroartikel mit gefährlichen Stoffen einfach per Paketversand zurückzuschicken. Bisher haben sie es sich damit einfach gemacht aber dieser Weg ist nicht mehr zulässig.

Mehr Kontrollen durch Behörden

Die Kontrollen der DHU haben gezeigt, dass die gesetzliche Rücknahme von Elektroartikel von den Onlinehändlern nicht immer gesetzeskonform durchgeführt wird. Deshalb hofft sie auf die Mithilfe der zuständigen Behörden. Sie fordert sie dazu auf, Testbesuche vorzunehmen und bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder zu verhängen.

Philipp Sommer, stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DHU, sagt, dass gerade jetzt in der Pandemie der Onlinehandel floriert und es nicht sein darf, dass der Verbraucher bei der Elektroentsorgung allein gelassen wird. Oft wird der Schrott dann einfach in den Hausmüll geworfen und das schadet der Umwelt erheblich. Er kritisiert außerdem die zuständigen Überwachungsbehörden, die nicht ausreichend kontrollieren und fordert von den Bundesländern die Bereitstellung von mehr Personal.