NachhaltigkeitVersandhandel

Regierung will endlich Spenden erleichtern – für kurze Zeit

Retourenspenden und Warenspenden können demnächst für eine bestimmte Zeit umsatzsteuerfrei erfolgen. Grund für diesen Verzicht ist die Pandemie. Doch löst das das Retouren- und Ressourcenproblem des Handels?

Seit vielen Jahren diskutiert man über das Spenden von retournierter Ware. Laut den Händlern können abgeschriebene Artikel gar nicht gespendet werden, da bei einer Abschreibung die Umsatzsteuer wegfällt. Spenden sind aber generell umsatzsteuerpflichtig.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt nun aber für eine bestimmte Zeit eine umsatzsteuerbefreite Spende von Ware in Aussicht. Laut dem Bundesfinanzministerium fällt die Umsatzsteuer für allgemeine Artikel bis Ende Dezember 2021 weg und für verderbliche Lebensmittel entfällt sie sogar dauerhaft! Die Länder hat man darüber in einem Schreiben informiert.

Damit hofft man der sinnlosen Vernichtung von Ware entgegenzuwirken. Man möchte damit insbesondere dem Einzelhandel für Bekleidung helfen. Durch den Lockdown und die Schließungen der Geschäfte, bleiben viele Bekleidungshändler auf saisonaler Ware sitzen. Mit diesem Beschluss möchte man verhindern, dass die Artikel entsorgt werden müssen. Die Länder haben noch bis Anfang März Zeit sich zu diesem Angebot zu äußern.

Händler fordern eine unbefristete Regelung

Für die Händler ist diese Lösung allerdings noch nicht vollständig zufriedenstellend. Laut Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh), sei der Vorschlag noch nicht ausgereift. Unverkaufte Ware gibt es überall und zu jeder Zeit und nicht nur während der Pandemie. Außerdem sind gemeinnützige soziale Einrichtungen stets auf Spenden angewiesen. Er fordert eine dauerhafte Befreiung von der Umsatzsteuer bei Spenden aller Artikel.