RechtlichesVersandhandel

Paketdienstleister müssen an Schlichtungsverfahren teilnehmen

In Zukunft sollen Paketdienstleister verantwortungsbewusster mit Kundenreklamationen umgehen. Dies wurde am 20. Januar 2021 vom Bundeskabinett festgelegt. Die Dienstleister müssen sich demnach zukünftig an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur, welches bis dato nur freiwillig war, beteiligen.

DHL lehnt Schlichtungsverfahren ab

Während Hermes an diesem Verfahren teilnimmt, hat die Deutsche Post DHL bisher nicht mitgemacht. Einige Pakete werden bei der Bearbeitung in den Paketzentren oder beim Transport beschädigt und manche Sendungen erreichen sogar nicht einmal den Kunden. Der Onlinehandel floriert und gerade deshalb würde eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren beim Verbraucher auf große Zustimmung stoßen.

Die Bundesagentur meldet 1861 Schlichtungsanträge von Kunden, die allein letztes Jahr eingegangen sind. Davon wurde allerdings etwa die Hälfte nicht bearbeitet, da es der zuständige Dienstleister abgelehnt hat, an diesem Verfahren teilzunehmen.

Mitbewerber kritisieren Portoerhöhungen der DHL

Ein zweiter zu klärender Aspekt ist, dass im Postgesetz eine Regelung fehlt, die es aber in einer Verordnung bereits gibt. Dies soll sich nun auch ändern. Es geht darum, dass die Bundesagentur nicht eindeutig weiß, wie sie den Spielraum für Portoerhöhungen kalkulieren soll. Zwar gab es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Verordnung, die sich positiv auf die Post und Portoerhöhungen ausgewirkt haben, aber zwei Gerichte kritisierten, dass diese Regelungen nicht im Postgesetz stehen. Somit bleibt bei der Portoerhöhung alles wie gewohnt und die nächste Erhöhung wird planmäßig 2022 stattfinden.

Die Portoerhöhungen der Deutschen Post stoßen bei der Konkurrenz auf Kritik. Die Preise werden von der DHL zu stark angehoben und es kommt zu einer Quersubventionierung des Paketgeschäfts. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Mitbewerber enorm. Der Verband Biek hat bereits dagegen erfolgreich geklagt, muss aber aufgrund der neuen Änderung im Gesetz ebenfalls einen starken Portoanstieg einkalkulieren.

Bis das Gesetz allerdings rechtskräftig ist, muss es noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen und wird voraussichtlich bis März 2021 abgeschlossen sein. In der nächsten Legislaturperiode wird eine größere Gesetzesänderung beschlossen. Dann wird zum Beispiel über eine Abschaffung der Postzustellung an Montagen diskutiert.