Rechtliches

Notebooksbilliger.de überwachte Mitarbeiter und wird nun zur Kasse gebeten

Notebooksbilliger.de hat gegen den Datenschutz verstoßen und muss nun deshalb 10 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Gegen die Strafe wurde bereits Einspruch erhoben.

Das Unternehmen soll demnach über zwei Jahre lang seine Mitarbeiter per Video überwacht haben. Die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel gab an, dass für diese Verfahrensweise zu keiner Zeit eine Rechtsgrundlage vorhanden war.

Mitarbeiter wurden permanent videoüberwacht

In diesem Fall waren die Kameras auf die Arbeitsplätze, sowie Aufenthaltsräume der Mitarbeiter gerichtet. Ebenfalls wurden die Lagerbereiche und Verkaufsflächen überwacht. Bei Durchsicht der Aufnahmen, konnte man auf einigen Sequenzen sogar Kunden erkennen. Laut Barbara Thiel sollte jedem Unternehmen bewusst sein, wie sehr sie mit so einer umfassenden Überwachung gegen die Rechte der Arbeitnehmer verstoßen!

Notebooksbilliger.de wehrte sich allerdings gegen diese Vorwürfe und begründete die Videoüberwachung damit, dass es lediglich der Warenflusskontrolle dienen und möglichen Diebstahl verhindern sollte. Für Thiel rechtfertigten diese Gründe allerdings eine Videoüberwachung nicht, denn damit wurde massiv gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Das Unternehmen beobachtete seine Mitarbeiter kontinuierlich und durchleuchtete damit auch ihr ganzes Verhalten. Die Videoüberwachung fand zudem nicht zu einer bestimmten Zeit oder einem nachvollziehbaren Anlass statt, sondern grundlos und andauernd. Außerdem betraf die Überwachung keine bestimmten Mitarbeiter und es gab auch keinen Verdacht auf eine Strafhandlung. Nun wurde der Onlinehändler dafür zur Kasse gebeten und soll insgesamt eine Strafe in Höhe von 10,4 Millionen Euro bezahlen.

Unternehmen wehrte Vorwürfe ab

Der Elektronikhändler sah hinter der Videoüberwachung allerdings keine Straftat und wehrte alle Anschuldigungen ab. Gegen die Geldstrafe wurde bereits ein Einspruch erhoben. Oliver Hellmold, der Chef des Unternehmens kommentierte, dass er die Bußgeldhöhe vollkommen ungerechtfertigt und absolut unpassend im Verhältnis zur Größe des Unternehmens findet. Außerdem wurde seiner Meinung nach die Strafe für die Schwere des Verstoßes viel zu hoch angesetzt. Er fügte ebenfalls noch hinzu, dass es in Versandunternehmen gang und gäbe sei, die gespeicherten Aufnahmen gerade bei Beschädigung der Ware oder Diebstahl zu verwenden.