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Amazon muss Guthaben an Händler auszahlen!

Amazon ergreift teilweise strikte Maßnahmen, wenn es zu Streitereien und Differenzen mit seinen Händlern kommt. Händlerkonten werden gesperrt und der Zugriff auf die ausstehenden Umsätze wird dem Seller auch verwehrt. Dank einem Urteil des Landgerichts München gehört dies vielleicht nun der Vergangenheit an.

Die Sperrung seines Accounts bringt dem Händler fatale Folgen ein. Er kann weder weitere Verkäufe tätigen noch auf anstehende Umsätze zugreifen. Somit sind die Folgen einer Auseinandersetzung mit Amazon geschäftsschädigend für den Verkäufer.

Das wird in Zukunft aber für Amazon nicht mehr so leicht möglich sein. Dies hat ein Urteil des Landgerichts München nun erwirkt. Konkret ging es in diesem Rechtstreit um einen Händler, der über Amazon Microsoft Software vertrieb. Erstmals wurde sein Händlerkonto 2017 eingefroren, danach noch einmal im Jahr 2018 und ein für alle Mal 2019. Der Grund für diese Sperrungen? Angeblich soll der Kläger gefälschte Ware verkauft haben! Als Amazon ihm dann auch seine Umsätze von insgesamt 22.000 € einbehielt, klagte ihn der Amazon-Seller an.

Zuerst wurde in dem Urteil geklärt, ob eine Anklage in Deutschland überhaupt möglich sei. Der Vertrag mit Amazon wird nämlich mit Amazon Payments Europe in Luxemburg abgeschlossen. Nun hat Amazon aber kürzlich seine Geschäftsbedingungen geändert, da es vom Kartellamt unter Druck gesetzt wurde und somit gilt Luxemburg seitdem nicht mehr als einziger Gerichtsstand. Zum Glück für den Händler!

Nachdem dieser Punkt geklärt wurde, beschäftigte man sich mit der Frage, welche Gründe Amazon für das Einbehalten der Verkaufsumsätze nennt. Folgende Begründungen werden dem Händler in so einem Fall dargelegt:

– Sicherheitsgefährdung für die Infrastruktur Amazons

– zu hohes finanzielles Risiko für Amazon (wenn zum Beispiel Rücküberweisungen stattfinden)

– es liegt eine Vertragsverletzung vor

– Auseinandersetzungen wegen einer Transaktion

Sperrung des Accounts war gerechtfertigt

In diesem Fall war es tatsächlich so, dass der Händler schlechte Rezensionen für seine Produkte erhalten hat. Die aber, laut dem Kläger, von der Konkurrenz stammen und somit gefälscht waren. Hinzu kommt auch noch die Meldung von Microsoft an Amazon, dass der Verkäufer illegale Kopien verkauft. Das bereits hat Amazon gereicht, den Account zu sperren. Es gehört zu der Pflicht einer Verkaufsplattform, den Verkauf von illegaler Ware zu stoppen.

Die 22.000 Euro Gewinn des Sellers musste Amazon dennoch ausbezahlen. Amazon hatte laut dem Gericht zu keinem Zeitpunkt das Recht, den Umsatz einzubehalten.

Verdacht auf Veruntreuung

Der Rechtsanwalt van Maele, der den Amazon-Händler in diesem Fall vertritt, schätzt die von Amazon fälschlicherweise einbehaltenen Umsatzgelder als sehr hoch ein. Der Betrag befindet sich seiner Einschätzung nach im zweistelligen Millionenbereich. Bereits zu Anfang des Verfahrens hat van Maele Amazon wegen des Verdachts der Veruntreuung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass dieser Fall zivilrechtlicher Natur sei.

Nach diesem zivilrechtlichen Urteil kann das Blatt sich aber wenden. Ändert Amazon seine Handhabe in Bezug auf Kundengelder nicht, liegt laut van Maele Veruntreuung vor.