Rechtliches

Firmen müssen geschlechtsneutrale Anredeform anbieten

Sollen Firmen außer der Anrede „Frau“ und „Herr“ auch die geschlechtsneutrale Form anbieten? Laut einem Gerichtsurteil in Frankfurt am Main ist das nun ein Muss!

Fühlt sich ein Mensch nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht angehörig, soll er die Möglichkeit haben eine neutrale Form auszuwählen. Gegen das Urteil kann allerdings noch vor dem Oberlandesgericht angefochten werden weil es noch nicht rechtskräftig ist.

In diesem Fall ging es um den Onlinekauf einer Fahrkarte, in dem man nur die Wahl hatte zwischen „Herr“ und „Frau“. Die klagende Person fühlte sich diskriminiert, reichte eine Klage ein und das Gericht hat der auch teilweise stattgegeben. Denn durch die Bestimmung ob man nun als „Frau“ oder „Mann“ angesprochen werden muss, wird gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Eine geschlechtsneutrale Ansprache kann also durchaus angefordert werden.
Außerdem ist es laut dem Gericht auch vollkommen egal, welchem Geschlecht eine Person, die das Angebot nutzen will, angehört. Es ist für die angebotene Leistung des Unternehmens irrelevant.

Eine Entschädigung wird es aber dennoch für die klagende Person nicht geben, denn die Verletzung der Persönlichkeit ist nicht schwerwiegend gewesen und erfolgte auch nicht mit Absicht. Solche automatisierten Vorgänge folgen nur einem einheitlichen Standard.


Die Frage, ob die betroffene Person bereits im Personenstandsregister Änderungen vorgenommen hat, wurde vom Gericht als unwichtig zugeordnet. Ebenso unbedeutend war die Frage nach der Eintragung des diversen Geschlechts beim Standesamt. Der Anspruch auf Schutz des Persönlichkeitsrechts in diesem Fall beginnt bereits bei der empfundenen Geschlechtsidentität. Somit ist es irrelevant ob irgendwelche Änderungen oder Eintragungen im Vorfeld getätigt wurden.

Im Adminbereich unseres Shopsystems kann man die Abfrage des Geschlechts deaktivieren, so dass es bei der Registrierung als Neukunde keine Frage nach „Herr“ oder „Frau“ gibt.