Rechtliches

Keine Sonderregelungen für Freelancer

Gilt ein selbstständiger IT-Spezialist in einem Unternehmen als Freiberufler oder Angestellter? Das bleibt auch in Zukunft ungewiss. Selbst nach längerer Tätigkeit im Unternehmen wird der freiberufliche Mitarbeiter oft nicht als Angestellter der Firma gesehen und sein Beschäftigungsstatus ist unklar.

Die Regierung lehnte die Festsetzung einer Sonderregelung hierfür ab. Laut dem Bundesministerium sei es falsch, feste Regelungen für IT-Freelancer festzulegen.

Ein Grund für diese Auseinandersetzung zwischen Wirtschaft und Politik sind sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, in denen der Beschäftigungsstatus eines Freelancers überprüft wird.  Ist er tatsächlich freiberuflich für das Unternehmen tätig? Oft wird der Angestelltenstatus nämlich aufgezwungen und es besteht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Viele Unternehmen geben Freelancern keine Aufträge mehr und verzichten auf wachtumsfördernde und professionelle Unterstützung.

Um als selbstständiger IT-Mitarbeiter eingestuft zu werden, sollten klare Kriterien wie ein bestimmtes Jahreseinkommen und eine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Dies würde komplizierte Beschäftigungsverhältnisse vermeiden.

Das Bundesarbeitsministerium lehnte die Vorschläge ab. Die Schutzbedürfnisse können sich im Laufer der Zeit und je nach Lebensumstand verändern und desweiteren wären Sonderegelungen für die IT-Branche zu umständlich und unflexibel.

Letztendlich ist es wohl ratsamer Aufträge an Firmen mit mehreren Angestellten zu vergeben als an einen Freelancer.



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