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Batteriegesetz: Änderungen zum 1.1.2021

Auch so eine Sache, die Händler gerne in ihrem Shop vergessen: das Batteriegesetz. Wer Batterien importiert oder produziert, muss sich finanziell an einem Rücknahmesystem beteiligen, damit die Verbraucher die Möglichkeit haben, Batterien kostenlos und fachgerecht zu entsorgen.

Zum 1.1.2021 treten nun hierbei Änderungen in Kraft. Normale Händler, die Produkte mit Batterien von registirerten Herstellern beziehen und vertreiben, müssen nach wie vor nur auf die Rücknahme von Batterien hinweisen und sie gewährleisten. Hersteller und Importeure jedoch müssen sich komplett neu bei der Stiftung ear registrieren. Diese Stiftung ersetzt das alte Batterie-Melderegister . Wer das noch nicht getan hat, ist quasi jetzt schon im Verzug – denn die ear benötigt oft mehrere Monate zur Bearbeitung. Und erst, nachdem man registriert ist, darf man die Produkte verkaufen.
Wer jedoch bereits nach dem alten Gesetz als Hersteller oder Importeur „angezeigt“ ist UND keine Änderungen zu vermelden hat, der hat eine Übergangsfrist noch bis zum Ende des Jahres 2021. Trotzdem sollte man sich auch in diesem Fall so schnell wie möglich darum kümmern.