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Was ist Barrierefreier E-Commerce?

Ende 2019 gab es in Deutschland fast 8 Millionen Schwerbehinderte. Ungefähr 95 von 1000 Einwohnern sind von einer Behinderung mit einem Grad von 50% oder mehr betroffen. Fast eine halbe Million haben eine Behinderung des Sehvermögens.
Hinzu kommen die ganz normalen altersgemäßen Einschränkungen beim Sehen, oder Senioren die eine Sehbehinderung haben, aber zu stolz sind um sich einen Schwerbehindertenausweis zu holen.

Seit 2019 gibt es das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit. Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie, die darauf abzielt, das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. In der Liste der betroffenen Dienstleistungen steht ganz klar: E-Commerce.
Spätestens im Jahr 2025 wird es in jedem Mitgliedsstaat entsprechende Gesetze geben, das E-Commerce auch Menschen mit Behinderung maximalen Nutzen bringen muss. Diese Gesetze werden sich vermutlich an den Vorgaben des W3C Konsortiums orientiert (Das W3C arbeitet seit 1999 an Standardisierungen im Internet, wie zb html, css, xml, png).

Der Onlineshop sollte also gerade für Menschen mit einer Sehbehinderung genauso gut bedienbar sein wie ohne. Das bedeutet eine klare Struktur und Farben, deutliche Beschriftungen, aus denen hervorgeht, was bei Klick passiert, vorhersehbare Aktionen – keine plötzlich erscheinenden Popups, keine hellgraue Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund, keine rote Schrift auf grünem Hintergrund.
Im Idealfall sollte der Shop komplett mit der Tastatur bedienbar sein, bedeutet: man kann mit der Tabulator Taste zB von einem Feld ins logische nächste Feld springen.

Außerdem sollte es möglich sein, sich den Shop vorlesen zu lassen, mittels sogenannte Screenreader. Das bedeutet, das zB für Bilder ein sogenannter ALT-Text hinterlegt wird. Dieser dient NICHT der Suchmaschinenoptimierung, sondern wird vom Screenreader vorgelesen. Bedeutet: im Alt Text sollte eine Beschreibung des Bildes stehen – so wie Sie einem Blinden erklären würden, was auf dem Bild zu sehen ist, ohne Marketingsprüche.

Auch für alle Buttons sollten entsprechende ALT Texte vorliegen, so das man nicht mehr unbedingt entziffern muss, was auf dem Button steht.

Videos wiederum sollten für Hörbehinderte die Möglichkeit für Untertitel anbieten. Youtube macht dies bereits automatisch. Es kann also sinnvoll sein, die eigenen Videos bei Youtube hochzuladen und dann im Shop einzubinden.