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Amazon Verkäufe: Achtung Falle

Wenn man bei Amazon Produkte verkauft, erstellt man in der Regel entweder ein komplett neues, oder man hängt sich an bestehende Angebote an. Sucht nun der Kunde bei Amazon ein Produkt, so findet er es im Idealfall nur einmal und darunter den Hinweis, das es dieses Produkt bei 10 verschiedenen Verkäufern gibt. Entsprechend einfach ist das Anhängen für den Händler konzipiert, denn er muss nur noch seinen Preis und Bestand eingeben.

Das Ganze ist aber gefährlich, darauf weist die IT Recht Kanzlei hin. Denn: nach der allgemeinen Rechtssprechung haftet JEDER Verkäufer, der sich an eine fehlerhafte Beschreibung anhängt, für den Inhalt derselben.


Besonders fies: Man prüft die Beschreibung, findet sie in Ordnung, hängt sich an… und denkt dann Monate oder Jahre später nicht daran, das sich inzwischen rechtlich irgend etwas verändert hat. So das man nicht auf die Idee kommt zu prüfen, ob der „Inhaber“ des Produktes die Beschreibung auch wirklich rechtskonform angepasst hat. Oder vielleicht hat auch der „Erstverkäufer“ seinen Text im Nachhinein – nach der Prüfung – umgeändert. Und schon ist man mit in der Haftung. Besonders häufig sind fehlerhafte Aussagen zur Gewährleistung.

Weitere Tipps und Hinweise gibt die IT Recht Kanzlei hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/altlasten-in-amazon-artikelbeschreibungen.html