Rechtliches

Gute Nachricht: Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch verabschiedet

Das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, über das wir im August diesen Jahres berichtet hatten, ist nun endlich, mit den Stimmen von Union und SPD, verabschiedet worden. Die FDP und die Linkspartei hatten dazu keine Meinung und die Grünen und die AFD stimmten dagegen.

Das neue Gesetz soll verhindern, das Unternehmen Abmahnungen als Modell zum Geld verdienen nutzen, oder um Konkurrenten auf unfaire Art und Weise zuzusetzen. Die Kosten der Abmahnung bekommt man als Abmahnender nun NICHT mehr erstattet, wenn der Abgemahnte weniger als 250 Angestellte hat und wegen Datenschutzverstößen (zB fehlerhaftes Impressum) abgemahnt wird. Damit werden vor allem Einzelkämpfer und kleine Firmen geschützt.

Die Regierung schreibt dazu:

Abmahnungen dienen dabei der schnellen und kostengünstigen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die eine teure und unter Umständen langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden können. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur formale Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.(…) In letzter Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass trotz dieser Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Die mit diesem Entwurf vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch ab, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.

Quelle: Bundestag

Zusätzlich wird zumindest bei der ersten Abmahnung die Höhe der „Vertragsstrafe“, die man für den Fall eines erneuten Verstoßes unterschreiben soll, begrenzt. Die Strafen werden in „unerheblichen Fällen“ auf 1000 Euro gedeckelt.

Außerdem dürfen nur noch Unternehmen abmahnen, die tatsächlich in Konkurrenz zum Abgemahnten stehen und selbst nicht insolvent sind. Denn auch hier gab es in der Vergangenheit schwarze Schafe, die sich durch Abmahnungen finanziell retten wollten. Auch Vereine, die abmahnen wollen, müssen sich vorher beim Bundesamt für Justiz in eine Liste qualifizierter Vereine eintragen. Hierfür müssen sie mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder haben, seit mindestens 1 Jahr existieren und seinen Mitgliedern keine Gewinne ausschütten.

Nachdem es Fälle gab, in denen Abmahnungen von „Investoren“ vorgestreckt wurden, wird nun auch das verboten. Abmahner müssen ihre Kosten selbst tragen.

Für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kann der Abgemahnte in Zukunft vom Abmahner Ersatz für seine durch die Abmahnung enstandenen Kosten fordern; früher war das oft nicht möglich.

Die Bundesregierung rechnet damit, das die Wirtschaft durch dieses Gesetz jährlich um 8,6 Millionen Euro entlastet wird.