Rechtliches

Böse Falle bei kostenfreien Zugaben

„Ab 100 Euro erhalten Sie XY gratis dazu“ – so oder so Ähnlich bewerben viele Händler im Warenkorb die Möglichkeit, den Bestellwert zu erhöhen und somit eines oder mehrere Goodies zu sammeln. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Endverbraucher nach Lieferung seine Bestellung zum Teil widerruft, und durch diese Teilstornierung nachträglich unter diese Grenze rutscht? Damit hat sich die IT Recht Kanzlei auseinandergesetzt.

Zunächst einmal – was ist überhaupt zulässig? Auch bei Zugaben lässt sich alles wieder, wie im restlichen Versandhandelsrecht, eindampfen auf die Wörter „Wahrheit und Klarheit“. Also – alle Angaben über Zugaben müssen der Wahrheit entsprechen, und es muss klar sein, worin die Zugabe besteht (klingt für Normalsterbliche logisch, aber leider gibts da immer wieder schwarze Schafe, das muss man ganz klar sagen).
Spannend – der Wert der Zugabe sollte aber den Wert des Hauptproduktes nicht erreichen oder überschreiten.

In der Darstellung lauert laut ITRK eine böse Falle. Wird der Artikel nämlich mit 0,00 EUR beworben, mit dem Hinweis, ihn ab X Euro kostenlos dazu zu bekommen, dann ist es ein Kauf mit 0 Euro Preis und wird Teil des Kaufvertrages. Wenn aber der Artikel OHNE PREIS einfach dem Warenkorb hinzugefügt werden kann – ggf. erst freigeschaltet ab X Euro Warenkorbwert – oder vielleicht sogar vom System automatisch hinzugefügt wird – dann ist es eine Schenkung! Und bei Schenkungen gilt nur ein eingeschränktes Gewährleistungsrecht, bedeutet – der Kunde braucht die Schenkung nicht zurückzugeben.

Und gleich die nächste Falle. Gestattet der Händler Teil-Widerrufe, dann kann der Kunde auch den Hauptartikel widerrufen, den 0,00 Euro Artikel aber nicht – und somit behalten.

Auf der sicheren Seite sind somit laut ITRK nur Händler, die den Artikel mit einem Preis von 0 Euro auszeichnen UND Teilwiderrufe nicht gestatten, bzw direkt in ihrer Werbung für die kostenfreie Zugabe gleich solche Fälle ausschließen. Es muss also für den Endverbraucher direkt ersichtlich sein, unter welchen Vorraussetzungen die kostenfreie Zugabe wieder erlischt. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Zugabe erst zu einem späteren Zeitpunkt zu versenden, wenn klar ist das der Kunde die Ware behalten möchte.

Die genauen Details finden Sie wie immer auf der Seite der IT Recht Kanzlei, und Mandanten finden dort sogar ein kostenloses Muster zu dem Thema.