Rechtliches

EUGH Urteil: Google schaltet um auf Standardvertragsklauseln

Der EUGH hatte das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, den sogenannten „Privacy Shield“ für ungültig erklärt (wir berichteten).
Nun hat Google die Konsequenzen gezogen und weist in einem Rundschreiben alle Werbekunden darauf hin, das man nun Google Ads auf die Standardvertragsklauseln umgestellt habe.

Sehr geehrter Partner,

Infolge des jüngsten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Datentransfers, durch das der Privacy Shield ungültig geworden ist, wird Google zu Standardvertragsklauseln (SCCs) für die Übertragung von personenbezogenen Daten zu Online-Werbung und Messungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und Großbritannien übergehen.

Wir werden daher unsere bestehenden Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads, die Datenschutzbedingungen für Google Ads Controller-Controller und die Datenschutzbedingungen für Google Measurement Controller-Controller aktualisieren, um die entsprechenden SCCs, wie sie von der Europäischen Kommission angenommen wurden, hinzuzufügen.

Wir nehmen diese Aktualisierungen ausschließlich im Hinblick auf die GDPR-Konformität vor. Die Aktualisierungen verleihen Google keine zusätzlichen Rechte an den Daten. Wenn die Google-Anzeigen-Datenverarbeitungsbedingungen oder die Google-Anzeigen-Controller-Datenschutzbedingungen bereits Bestandteil Ihres Vertrags sind (oder wenn Sie die Google Measurement Controller-Controller-Datenschutzbedingungen, sofern vorhanden, gesondert akzeptiert haben), gelten die Aktualisierungen ab dem 12. August 2020.

Quelle: Google Rundschreiben, übersetzt

Weiter ergibt sich für die Händler kein Handlungsbedarf. Man kann nur hoffen, das die Politiker möglichst bald ein neues Datenschutzabkommen verhandeln, so das alle Selbstständigen bald wieder Rechtssicherheit diesbezüglich haben.