Rechtliches

Endlich! Gesetzgeber will Abmahner stoppen

Es ist der Alptraum eines jeden Onlinehändlers: wegen irgendeiner Kleinigkeit, die man übersehen hat, sei es im Impressum oder in der Produktbeschreibung, flattert eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus. Und das kostet. Prinzipiell werden die Gebühren des gegnerischen Anwalts fällig. Geht man dagegen an, kommen die eigenen Anwaltsgebühren hinzu. Unterwirft man sich der Abmahnung und unterschreibt eine Unterlassungserklärung, läuft man Gefahr, später eine sehr hohe Vertragsstrafe für einen weiteren Verstoß zu zahlen.

Abmahnungen, was früher einmal dazu gedacht war, die Gerichte und auch die Händler zu entlasten – man kann nicht mehr gleich angezeigt werden, sondern es muss erst eine außergerichtliche Abmahnung geben – hat sich zu einer eigenen „Abmahnindustrie“ entwickelt. Einzelne schwarze Schafe verschicken ihre Abmahnungen gleich als Serienbrief, und das lohnt sich. Selbst wenn nur ein Teil der Abgemahnten zahlt, kann hier richtig Geld gemacht werden.

Nun reagiert – endlich – der Gesetzgeber. Die Vorraussetzungen, unter denen man eine Abmahnung verschicken darf, sollen deutlich verschärft werden. Zum Einen kann der Absender keinen Kostenerstattungsanspruch mehr geltend machen. Für kleinere Unternehmen sollen die Höhen der Strafen bei maximal 1000 Euro enden. Und: wird jemand rechtsmissbräuchlich abgemahnt, kann er sich in Zukunft die Kosten der Verteidigung vom Gegner erstatten lassen (klingt logisch, ist aber momentan tatsächlich nicht der Fall).

Die Bundesregierung hat sich nunmehr auf ein Gesetz zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs geeinigt, das Gesetz soll nach der Sommerpause verabschiedet werden.