Rechtliches

Abgemahnt! „Versandkosten für Ausland auf Anfrage“

Wieder einmal gab es eine Abmahnung zum leidigen Thema „Versandkosten auf Anfrage“.

In mehreren Beiträgen stellt die IT Recht Kanzlei noch einmal klar, das der Verbraucher klar und deutlich informiert werden MUSS. Die ungenaue oder fehlende Angabe von Versandkosten sei schlicht verboten.
Doch muss man in jedes Land der Welt die Versandkosten für alle Produkte berechnen?
Nein – man darf nur nicht den Versand anbieten und dann aber die Preise nicht kennen, sagt die IT Recht Kanzlei. Ein Kompromiss, bei dem man aber auch auf die genaue Formulierung achten müsse, sei der Hinweis, das man EIGENTLICH nur in die folgenden Länder versenden könne (…), aber man, wenn das eigene Land nicht aufgeführt ist, gerne nachfragen darf, ob denn ein Versand in das Land möglich wäre.

Wer aber ganz sicher gehen möchte, sollte wirklich nur die Länder zulassen, in die er/sie auch verschickt und hier für jedes Lieferland die konkreten Versandkosten angeben.

Mandanten der IT Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine Vorlage dafür.

Quelle: ITRK