Rechtliches

Wie kommt man heute noch an Bewertungen ?!

Gefühlt ist mittlerweile alles verboten, was mit Bewertungen zu tun hat. Man darf keine E-Mails an den Kunden schicken (es sei denn er hat ausdrücklich darum gebeten), man darf laut Ansicht mancher Gerichte nicht anrufen, und in die Bestellbestätigungsmail darf man es auch nicht mehr schreiben.

Also was darf man überhaupt noch??

Paketbeilage:
Die simpelste Lösung dürfte wohl ein Flyer im Paket sein, das man dem Kunden schickt. Hierbei könnte man auch sagen „Für Ihre Bewertung erhalten Sie einen 5 Euro Gutschein, unabhängig davon wie Ihre Bewertung ausfällt“.

Extra Brief:
Hm ja. Ist aufwendig und manche Kunden haben sich vielleicht auf der Robinson Liste eingetragen, diese müsste man also vorher checken.

Allgemeiner Hinweis auf Facebook oder Twitter:
Auch hier kann man Kunden eher nicht direkt anschreiben, weil es ja dasselbe wäre wie bei einer Werbe-Email. Aber man könnte ganz allgemein in sozialen Netzwerken zu Bewertungen aufrufen.

Werbegeschenk per Post
Man könnte ein Werbegeschenk per Post senden – verbunden mit der Bitte um eine Bewertung. Wenn keine kommt – hat man halt Pech gehabt.

Genehmigte E-Mail
In der Kaufabwicklung könnte man eine Checkbox bauen, mit einem Text in der Art: „Ich bin damit einverstanden, 14 Tage nach meiner Bestellung eine Bewertungsanfrage zu bekommen“. Wenn der Kunde hier explizit zustimmt, sollte eine spätere, einmalige Anfrage kein Problem sein.

(wie immer: ohne Gewähr, oder Rechtsberatung.)