NachhaltigkeitVersandhandel

Müllvermeidung im Versandhandel – die Obhutspflicht kommt

Obhutspflicht für Versandhändler – detaillierte Dokumentaion wird nötig.

Ein neues Gesetz zur Abfallvermeidung soll vor allem Onlinehändler dazu bringen die Retouren und nicht verkaufte Neuware zu recyclen statt zu vernichten, weil es günstiger ist oder die Händler mehr Platz in den Regalen brauchen. Die sogenannte Obhutspflicht soll dies regeln. In Zukunft sind Hersteller und Händler dazu verpflichtet, zurückgeschickte Artikel und Überhangware verkaufsfähig zu halten. Vernichtet darf diese Ware erst dann, wenn sie gesundheitlich bedenklich ist, ein technisches Risiko von ihr ausgeht oder die Wartung einfach zu kostspielig und für das Unternehmen damit nicht zumutbar ist. Das Bundesumweltministerium (BMU) zielt mit diesem Gesetz besonders auf die Bekleidungsbranche, Elektroartikel und Nahrungsmittel ab.

Händler stehen in der Pflicht “deutlich nachvollziehbar“ festzuhalten, was mit den nicht verkauften Artikeln geschieht. Werden diese vernichtet, billiger angeboten oder vielleicht gespendet? All dies soll dokumentiert werden. Die Richtlinie zur Abfallvermeidung muss bis zum 05.07.2020 in deutsches Recht umgesetzt werden, so der BMU.

Doch Kritik kommt von vielen Seiten: Bis jetzt sei die Obhutspflicht in ihrer Regelung zu lasch und „nicht mehr als eine freundliche Erinnerung an die Hersteller“ zu sehen, so die Grünen. Der Gesetzesentwurf greife zu kurz und sei nicht verbindlich genug, so die Kritik der deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbandes NABU. Wenn es um Müllvermeidung geht, sind Verbindlichkeiten nötig. Der Ruf nach nachhaltigem Verpackungsmaterial wird hier immer deutlicher.

Durch den Onlinehandel kommen auch viele Retouren zusammen, im letzten Jahr wurden an die 500 Millionen Artikel zurückgeschickt. Ein riesiger Verpackungs- und Produktberg, der sich durch detailliere Angaben zum Artikel eindämmen ließe, ebenso gibt es Befürworter von Retourengebühren, um den Kunden das Zurückschicken der Produkte weniger attraktiv zu machen. Viele Händler wollen den Service allerdings beibehalten und die Retouren gebührenfrei halten.