Rechtliches

Nicht totzukriegen: Disclaimer im Impressum

Tagtäglich begegnen uns ITlern solche Texte wie: „Das Hamburger Landgericht hat entschieden, ….“ oder „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, oder „Keine Haftung für Links“.

Ernsthaft. Wir sind fast im Jahr 2020, zB. das Urteil des LG Hamburg stammt aus dem Jahr 1998 (und sagt was völlig anderes aus, das nur nebenbei) und diese Texte werden immer noch wie wild von anderen Websites oder „kostenlosen Impressumsgeneratoren“ kopiert und ohne Nachdenken bei der eigenen Website oder dem eigenen Shop eingefügt.

Die IT Recht Kanzlei hat nun ganz dediziert auseinandergedröselt, warum diese Disclaimer, sorry: Bullshit sind. Was den Händlern oft nicht bewusst sei, solche Texte würden Bestand der AGB – und müssten sich daher auch an der Rechtssprechung für AGB messen lassen.

Diese Disclaimer sind im besten Fall wirkungslos, im schlimmsten Fall können sie abgemahnt werden. Darum bitte bitte: FINGER WEG!

Hier finden Sie den gesamten Beitrag der IT Recht Kanzlei.