Datenschutz

EuGH: Cookies sind einwilligungspflichtig

Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, das alle technisch nicht notwendigen Cookies einwilligungspflichtig sind.

Das bedeutet wohl im Umkehrschluss, das die weit verbreiteten Cookie-Informationsbanner, die man nur mit „okay“ abnicken kann, nicht mehr zulässig sind.

Die Einwilligung muss laut IT Recht Kanzlei VOR der Anwendung des Cookies eingeholt werden. Keine Einwilligung – kein Cookie. Betroffen sind davon alle Analysetools und Social Media Plugins.

Nun denn: ein Ende mit Schrecken statt einer unendlichen Geschichte. Händler sind nunmehr angehalten, alle Analysetools möglichst rasch zu beseitigen, oder die Einwilligung technisch korrekt umzusetzen. Über den verschiedenen Möglichkeiten hierzu brüten seit heute Nachmittag alle Programmierer.