Versandhandel

Rücknahmepflicht von Elektroschrott: Umwelthilfe führt Testkäufe durch

Händler sind seit 3 Jahren zur Rücknahme verpflichtet

Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Demnach können Verbraucher alte Elektrogeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.

Testbesuche zeigen: viele halten sich nicht an die Gesetze

Allerdings setzen große Teile des Handels die Rücknahmeverpflichtung nicht um, wie Testbesuche der DUH im ersten Halbjahr 2019 zeigen. Von den insgesamt 55 Geschäften schnitten unter anderem Filialen namhafter Unternehmen wie Apple, Media Markt, Obi, Saturn und Toom besonders schlecht ab. Die DUH fordert die Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können. 

Drei Jahre hatte der Handel Zeit und noch immer gibt es eklatante Probleme bei der Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mitarbeiter lehnen die Rückgabe alter Elektrogeräte ab, anstatt Verbraucher zur Rückgabe zu motivieren. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Damit ist der Handel mitverantwortlich dafür, dass mehr als die Hälfte des Elektroschrotts illegal entsorgt wird. So landet schadstoffhaltiger Elektroschrott im Restmüll, in der Umwelt oder wird ins Ausland exportiert, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. 

Erster Händler wegen Verstoß verurteilt

Das Landgericht Duisburg hat einen Versandhändler dazu verurteilt, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Auch hier war der Kläger die DUH. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne – wie gesetzlich verpflichtet – eigene Rückgabemöglichkeiten zu benennen.

DUH fordert Testkäufe von den Bundesländern

Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, endlich Kontrollen im Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu verhängen. Die DUH wird die für den Vollzug des ElektroG verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden der Länder über die festgestellten Verstöße informieren und zum Handeln auffordern. Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen, sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.

Die zum Teil rechtlich selbstständig geführten Baumärkte und Elektronikketten handhabten die Rückgabepraxis sehr unterschiedlich. Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten grundsätzlich möglich ist, erklärt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer: „Unsere Tests zeigten in vier der 55 überprüften Märkte eine reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und eine gute Verbraucherinformation. Positiv fielen uns zudem einzelne Filialen von Bauhaus und Globus auf, die ihre Kunden aktiv und selbsterklärend auf die Rückgabemöglichkeiten hinwiesen. Auch gab es in diesen Märkten separate Informationen zur Abgabe von alten LED- und Energiesparlampen. Das ist wichtig, da sie zum Teil Schadstoffe enthalten und viele Verbraucher nicht wissen, dass sie ebenfalls kostenlos im Markt zurückgegeben werden können.“

Hintergrund:

Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland erreichte somit die in der Richtlinie 2012/19/EU festgelegte niedrige Mindestsammelquote von 45 Prozent nur knapp und wird nach Einschätzung der DUH das für 2019 festgelegte Sammelziel von 65 Prozent nicht erreichen.